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Unterkunftsmodus

Was gehört in einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung?

Bewährte Inhalte eines Ferienwohnungs-Mietvertrags (Daten, Preis, Zahlungen, Stornierung, Hausordnung) und die Pflichtangaben, die für Unterkünfte in Frankreich gelten: Schriftform, Preis, Objektbeschreibung, Registriernummer.

Ein guter Mietvertrag für eine Ferienwohnung nennt Daten, Preis, Zahlungen, Stornierung und Hausregeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Für Unterkünfte in Frankreich schreibt das französische Recht zusätzlich vor, dass jedes Angebot und jeder Vertrag schriftlich erfolgt und den verlangten Preis sowie eine Objektbeschreibung („état descriptif des lieux“) enthält (Artikel L324-2 des Code du tourisme); die Angebote müssen außerdem die Registrier- oder Anmeldenummer der Unterkunft nennen, sofern eine besteht. Dieser Artikel listet die vorzusehenden Elemente auf und erklärt, wie Sie den Vertrag mit GDA Kraft Booking dem Gast zur Verfügung stellen.

Geltungsbereich. Die zitierten Vorschriften betreffen ausschließlich die Vermietung einer Ferienunterkunft („meublé de tourisme“) in Frankreich und gelten nur dort. Für Unterkünfte in Deutschland, Österreich oder der Schweiz richtet sich der Vertrag nach dem jeweiligen Landesrecht; die Liste der bewährten Praktiken unten ist aber überall nützlich. Dies ist keine Rechtsberatung: Lassen Sie Ihre Vorlage von einer Rechtsberatung oder einem Tourismusverband prüfen.

Was sagt das französische Recht?

Schriftform, Preis und Objektbeschreibung

Artikel L324-2 des Code du tourisme schreibt vor, dass jedes Angebot und jeder Vertrag über eine Ferienvermietung die Schriftform hat und die Angabe des Preises sowie eine Objektbeschreibung enthält. Derselbe Artikel sieht vor, dass das Angebot einer anmeldepflichtigen Ferienunterkunft die entsprechende Nummer enthält und angibt, ob es von einer Privatperson oder einem Gewerbetreibenden stammt; bei einem Gewerbetreibenden im steuerlichen Sinne trägt das Angebot den Hinweis „annonce professionnelle“ (Artikel R324-1 des Code du tourisme).

Quelle: Abschnitt „Meublés de tourisme“ des Code du tourisme auf Légifrance, abgerufen am 12. Oktober 2026. Die Registriernummer wird in Registriernummer einer Ferienunterkunft in Frankreich erklärt.

Die Höchstdauer

Laut Service Public darf ein und derselbe Kunde eine Ferienunterkunft in Frankreich nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage pro Kalenderjahr mieten (service-public.gouv.fr/particuliers/vosdroits/F2043, geprüft am 21. Mai 2026, abgerufen am 12. Oktober 2026). Der Ferienmietvertrag eignet sich dort also nicht für eine Langzeitvermietung.

Was ist die Objektbeschreibung?

Die Objektbeschreibung ist ein Dokument, das die angebotene Unterkunft beschreibt: Lage, Fläche, Zahl der Räume, Schlafplätze, Ausstattung, Umgebung. Sie ermöglicht dem Gast, genau zu wissen, was er mietet, bevor er sich bindet. In Frankreich gibt es dafür amtliche Muster; fragen Sie Ihre Mairie, Ihr Office de tourisme oder Ihre Klassifizierungsstelle nach dem zu verwendenden Muster. Auch außerhalb Frankreichs ist eine solche Beschreibung eine gute Praxis.

Sie ist nicht mit dem Übergabeprotokoll zu verwechseln, das den Zustand der Unterkunft bei Anreise und Abreise festhält.

Welche Elemente gehören in den Vertrag?

Die Tabelle unterscheidet zwischen dem, was das französische Recht vorschreibt, und bewährten Praktiken.

RubrikInhaltStatus
SchriftformSchriftlicher Vertrag oder schriftliches Angebot, auch elektronischIn Frankreich Pflicht (L324-2)
PreisAufenthaltspreis, Extras, KurtaxeIn Frankreich Pflicht (L324-2)
ObjektbeschreibungBeschreibung der Unterkunft und ihrer AusstattungIn Frankreich Pflicht (L324-2)
Registrier- oder AnmeldenummerWenn die Unterkunft eine hatIn Frankreich Pflicht in Angeboten (L324-2)
Angabe Privatperson oder Gewerbetreibender„annonce professionnelle“ bei GewerbetreibendenIn Frankreich Pflicht in Angeboten (L324-2, R324-1)
VertragsparteienIdentität und Kontaktdaten von Vermieter und MieterBewährte Praxis
Adresse und KapazitätGenaue Adresse, Höchstzahl der BewohnerBewährte Praxis
Daten und UhrzeitenAnreise, Abreise, Empfangs- und RäumungszeitenBewährte Praxis
ZahlungenAnzahlung (in Frankreich „acompte“ oder „arrhes“), Betrag, Datum und Art der RestzahlungBewährte Praxis (Einordnung entscheidend)
StornierungFristen und erstattete ProzentsätzeBewährte Praxis
HausordnungHaustiere, Rauchen, Feiern, Lärm, PoolBewährte Praxis
Reinigung und WäscheInklusive, optional, erwarteter Zustand bei AbreiseBewährte Praxis
VersicherungHaftung des Mieters, empfohlene ReiserücktrittsversicherungBewährte Praxis
ÜbergabeprotokolleAblauf bei Anreise und Abreise, InventarBewährte Praxis

Zur Einordnung der im Voraus gezahlten Beträge in Frankreich siehe Acompte oder arrhes: Was ist der Unterschied?; zur Formulierung der Stornoregel siehe Stornobedingungen.

In Deutschland gilt bei Ankunft für ausländische Gäste weiterhin die Meldescheinpflicht nach §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz, für deutsche Staatsangehörige ist sie seit dem 1. Januar 2025 entfallen (§ 29 BMG, abgerufen am 12.10.2026). Das ist kein Vertragsbestandteil, gehört aber zur Vorbereitung der Anreise; örtliche Pflichten klären Sie mit Ihrer Gemeinde.

Und die Kaution?

Viele Vermieter verlangen eine Kaution, die nach dem Aufenthalt zurückgezahlt wird. Wenn Sie eine vorsehen, muss der Vertrag Betrag, Zahlungsweise, Rückzahlungsfrist und Fälle eines Einbehalts nennen. Die Verwaltung einer Kaution gehört derzeit nicht zu den angekündigten Funktionen von GDA Kraft Booking: Organisieren Sie sie selbst und beschreiben Sie sie genau im Vertrag.

Wie übergebe ich dem Gast den Vertrag?

Mit GDA Kraft Booking, dem Buchungs-Plugin von Global Digital Agency, werden mehrere Vertragselemente bereits automatisch erstellt:

  • die Preisübersicht (Nächte, Leistungen, Kurtaxe, gegebenenfalls Servicegebühr), die vor der Bestätigung angezeigt wird;
  • die Bestätigungs-E-Mail mit dem Link zum Gästebereich;
  • das Bestätigungsdokument, das bei der Bestätigung der Buchung automatisch ausgestellt wird. Rechnungen und Gutschriften stellen Sie in der Buchungsakte aus, Reiter „04 Dokumente“ › „Dokument ausstellen“.

Der Gästebereich enthält eine Rubrik Dokumente, in der der Gast die ausgestellten Dokumente findet (Bestätigung, Rechnung, Gutschrift); einen beigefügten Vertrag nimmt sie derzeit nicht auf: Senden Sie Ihren Vertrag und Ihre Objektbeschreibung per E-Mail oder über die Nachrichten der Buchungsakte, oder verlinken Sie sie in Ihren Bedingungen (siehe Gästeportal und Rechnungen). Den Text Ihrer Hausordnung können Sie im Feld „Hausordnung“ (Règlement intérieur) im Reiter „05 Buchung“ des Formulars eingeben. Die Seiten der Website werden automatisch übersetzt, wenn die Mehrsprachigkeit aktiviert ist, Ihr Vertrag jedoch nicht: Für internationale Gäste sollten Sie eine Übersetzung vorsehen.

Um die Zustimmung des Gastes einzuholen, enthält das Abschlussformular bereits ein Pflicht-Kontrollkästchen „Ich akzeptiere die Buchungsbedingungen.“ (J'accepte les conditions de réservation.), dessen Bezeichnung Sie ändern können (Option „Einwilligungstext“ des Moduls „DiviKraft · Finalisation“ unter Divi oder Einstellungen › „Texte und Bezeichnungen“), um Ihren Vertrag und Ihre Hausordnung einzubeziehen. Die Annahme wird mit ihrem Datum in der Buchung gespeichert.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Nicht eingeordnete Beträge: In Frankreich gelten im Voraus gezahlte Beträge mangels anderer Angabe als „arrhes“ (Artikel L214-1 des Code de la consommation); bezeichnen Sie Ihre Anzahlung überall eindeutig.
  • Eine veraltete Objektbeschreibung: Aktualisieren Sie sie nach jeder Änderung der Ausstattung.
  • Eine unklare Kapazität: Geben Sie die Höchstzahl der Personen an, Kinder eingeschlossen.
  • Regeln, die erst bei der Anreise bekannt werden: Jede wichtige Regel (Haustiere, Feiern) muss vor der Buchung genannt werden.
  • Ein Vertrag, der von der Website abweicht: Preise, Uhrzeiten und Bedingungen müssen auf Ihrer Website, im Vertrag und in den E-Mails identisch sein.

Häufige Fragen

Ist ein Vertrag für eine Online-Buchung Pflicht?

In Frankreich muss das Angebot oder der Vertrag schriftlich sein, die elektronische Form genügt jedoch: eine ausführliche Übersicht, online akzeptierte Bedingungen und eine dem Gast übermittelte Objektbeschreibung erfüllen diese Funktion. Andernorts gilt das jeweilige Landesrecht; lassen Sie Ihren Ablauf im Zweifel prüfen.

Muss der Vertrag unterschrieben werden?

Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht die einzige Möglichkeit, die Zustimmung einzuholen: Die ausdrückliche Annahme der Bedingungen bei der Online-Buchung ist eine andere. Bewahren Sie einen Nachweis dieser Annahme auf.

Muss der Vertrag die Kurtaxe nennen?

Der Preis sollte vollständig angegeben werden; die Kurtaxe gehört, wenn sie anfällt, zu dem, was der Gast zahlt. Weisen Sie sie in einer eigenen Zeile aus, wie es die Preisaufstellung und die Rechnung von GDA Kraft Booking tun.

Gilt der französische Ferienmietvertrag auch für Gästezimmer?

Artikel L324-2 steht im Abschnitt des Code du tourisme über Ferienunterkünfte („meublés de tourisme“). Gästezimmer („chambres d'hôtes“) fallen in Frankreich unter einen anderen Abschnitt mit eigenen Regeln: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Mairie oder einem Berufsverband.

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